Stöckheim
Naturnah. Vernetzt. Modern.

Stöckheim

Preiswert Leben im Grünen

Braunschweig zieht immer mehr Menschen an. Mehr als die Stadt Wohnraum hat – das macht es für alle mit kleinerem Budget, für Alleinerziehende, Familien mit mehreren Kindern und Menschen mit Unterstützungsbedarf noch schwieriger auf dem Wohnungsmarkt. Als kommunales Wohnungsunternehmen sind wir hier in der Pflicht.

Zentrumsnah, gute Infrastruktur und drumherum viel Grün – die Wohnanlage Stöckheim Süd kann sich sehen lassen. Wir bieten hier in zwei modernen und umweltfreundlichen Neubauten bezahlbaren, inklusiven Wohnraum. Alle der insgesamt 73 Wohnungen sind öffentlich gefördert und stehen ausschließlich Personen mit Wohnberechtigungsschein (WBS) offen.

Neben kompakten Wohnungen für ein oder zwei Personen sind darunter auch 3-, 4- oder 5-Zimmer-Wohnungen, die speziell für Familien mit Kindern geeignet sind. Stöckheim Süd gehört mit seiner guten Verkehrsanbindung, ausgezeichneten Infrastruktur und viel Grün zu Braunschweigs attraktivsten Baugebieten. Hier entsteht ein guter Mix an Wohn- und Lebensformen, in dem es sich stadtnah und gleichzeitig mitten im Grünen gut leben lässt.

Alle Wohnungen sind barrierearm zugänglich, teilweise rollstuhlgeeignet gestaltet und mit einem Aufzug zu erreichen. Die Mieten liegen bei 6,10 Euro/m². Die Wohnungen sind ab Ende 2024 bezugsfertig.

Wir freuen uns, Sie als neue Mieterin oder neuen Mieter für das Wohnen und Leben in Stöckheim zu begeistern. In unserer Broschüre finden Sie ausführliche Informationen: Alles rund um das Thema Wohnberechtigungsschein, Einkommensgrenzen, Wohnbeispiele und Infos zum Quartier! Und in unserem Video erklären wir kurz und knapp alles Wissenswerte zum Wohnberechtigungsschein. Viel Spaß beim Stöbern!

Der Wohnberechtigungsschein kurz erklärt!

Broschuere Stoeckheim Titel

Broschüre Stöckheim

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Alles über den Wohnberechtigungsschein

Sind Sie berechtigt? Für eine Wohnung in Stöckheim benötigen Sie einen Wohnberechtigungsschein der Stadt Braunschweig. Hier finden Sie die wichtigsten Informationen rund um das Dokument, von den Voraussetzungen über den Antrag bis zur Ausstellung.

Wer ist berechtigt?

Einen Wohnberechtigungsschein erhalten Sie, wenn Ihr Einkommen unterhalb einer bestimmten Grenze liegt. Einen Überblick über die Einkommensgrenzen und wichtige Tipps zum WBS finden Sie auch auf Seite 6 und 7 in unserer Broschüre. Ausländische Wohnungssuchende benötigen eine positive Bleibeperspektive von mindestens einem Jahr.

Broschüre

Wieviel darf ich verdienen?

Ob Sie einen Wohnberechtigungsschein (WBS) erhalten, hängt im Wesentlichen von dem Einkommen ab, das Ihrem Haushalt zur Verfügung steht. Einen Überblick über die Einkommensgrenzen und wichtige Tipps zum WBS finden Sie auch auf Seite 6 und 7 in unserer Broschüre. Außerdem wird Ihr Vermögen berücksichtigt. Dieses darf für die antragstellende Person bis zu 60.000 Euro und für jede weitere Person des Haushalts bis zu 30.000 Euro betragen.

Broschüre

Wie groß kann die Wohnung sein?

Die Wohnungsgröße hängt von der Zahl der Personen ab.

Generell gilt:
1 Person: bis zu 50 m2
2 Personen: bis zu 60 m2
3 Personen: bis zu 75 m2
Jede weitere Person: bis zu 10 m² zusätzlich

Wohnbeispiele finden Sie in unserer Broschüre ab Seite 8.

Broschüre

Wie erhalte ich den Wohnberechtigungsschein?

Den Antrag für einen Wohnberechtigungsschein erhalten Sie bei der Zentralen Stelle für Wohnraumhilfe der Stadt Braunschweig. Den Antrag können Sie ab holen, sich schicken lassen oder von der Webseite der Stadt Braunschweig herunterladen. Füllen Sie das Antragsformular vollständig aus und fügen Sie alle erforderlichen Unterlagen wie Einkommensnachweise hinzu. Zusätzlich zum Antrag muss jede weitere Person, die zu Ihrem Haushalt gehört, eine Einkommenserklärung abgeben. Die Stadt Braunschweig wird Ihren Antrag überprüfen und Ihnen mitteilen, ob Sie den Wohnberechtigungsschein erhalten werden.

Infos und Tipps rund um den Wohnberechtigungsschein finden Sie auf Seite 6 und 7 in unserer Broschüre.

Broschüre

Ab wann brauche ich den Wohnberechtigungsschein?

Den Wohnberechtigungsschein benötigen Sie vor Unterzeichnung des Mietvertrags. Bitte beantragen Sie ihn daher erst, sobald
eine konkrete Wohnung für Sie feststeht und wir Sie gezielt darum bitten!

Sie haben Interesse?

Zunächst sollten Sie bei der Stadt Braunschweig darüber informieren, ob Sie grundsätzlich einen Wohnberechtigungsschein (WBS) erhalten würden. Dann können Sie unser Gesuchsformular ausfüllen und den Stadtteil „Stöckheim (Neubau)“ als Suchkriterium angeben. Sobald die ersten Wohnungen besichtigt werden können, melden wir uns und vereinbaren nach und nach erste Besichtigungstermine. Im Anschluss fordern wir die ersten Unterlagen an und prüfen sie.

Gesuchsformular

Sie haben noch Fragen? Melden Sie sich gern!

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