Wohnraum ist knapp in Braunschweig – das erleben aktuell viele in unserer Stadt. In besonderer Weise betrifft der Wohnungsmangel diejenigen, die weniger gut verdienen und mit den steigenden Mieten auf dem freien Wohnungsmarkt nicht mehr mithalten können. Als kommunales Wohnungsunternehmen ist es unsere Aufgabe, Wohnraum für alle Braunschweigerinnen und Braunschweiger zu schaffen. Im besonderen Maße gehört dazu auch bezahlbarer Wohnraum.
Mit den Lichtwerk-Höfen 2 lösen wir dieses Versprechen ein: Speziell für Menschen mit kleinerem Budget
ermöglichen wir im neuen Stadtquartier das Wohnen in zwei modernen und umweltfreundlichen Neubauten.
Alle Wohnungen sind öffentlich gefördert und stehen ausschließlich Personen mit Wohnberechtigungsschein (WBS) offen.
Die Lichtwerk-Höfe, das ist ein zentrales, bunt gemischtes Wohnquartier zwischen dem traditionsreichen Siegfried- und dem quirligen Univiertel. Hier entstehen im zweiten Bauabschnitt die Lichtwerk-Höfe 2 mit 69 modernen Mietwohnungen unterschiedlicher Größen und Grundrissvarianten, einer Wohn-Pflegegemeinschaft des Vereins ambet e.V. sowie Wohngemeinschaften der Lebenshilfe. Die Lichtwerk-Höfe 2 stehen für einen vielseitigen Wohnungsmix, in dem sich Menschen aller Generationen und mit unterschiedlichen Bedürfnissen zuhause fühlen können.
Das Angebot reicht von kompakten 1- bis 2- Zimmer-Wohnungen bis zu familiengerechten 3-, 4- oder 5-Zimmer-Wohnungen. Alle Wohnungen sind barrierearm zugänglich, teilweise rollstuhlgeeignet gestaltet und mit einem Aufzug zu erreichen. Die Mieten liegen bei 6,10 Euro/m² und 7,50 Euro/m².
Wir freuen uns, Sie als neue Mieterin oder neuen Mieter für das Wohnen und Leben in den Lichtwerk-Höfen zu begeistern. In unserer Broschüre finden Sie ausführliche Informationen: Alles rund um das Thema Wohnberechtigungsschein, Einkommensgrenzen, Wohnbeispiele und Infos zum Quartier! Viel Spaß beim Lesen!
Sind Sie berechtigt? Für eine Wohnung in den Lichtwerk-Höfen 2 benötigen Sie einen Wohnberechtigungsschein der Stadt Braunschweig. Hier finden Sie die wichtigsten Informationen rund um das Dokument, von den Voraussetzungen über den Antrag bis zur Ausstellung.
Einen Wohnberechtigungsschein erhalten Sie, wenn Ihr Einkommen unterhalb einer bestimmten Grenze liegt. Einen Überblick über die Einkommensgrenzen und wichtige Tipps zum WBS finden Sie auch auf Seite 6 und 7 in unserer Broschüre. Ausländische Wohnungssuchende benötigen eine positive Bleibeperspektive von mindestens einem Jahr.
Ob Sie einen Wohnberechtigungsschein (WBS) erhalten, hängt im Wesentlichen von dem Einkommen ab, das Ihrem Haushalt zur Verfügung steht. Einen Überblick über die Einkommensgrenzen und wichtige Tipps zum WBS finden Sie auch auf Seite 6 und 7 in unserer Broschüre. Außerdem wird Ihr Vermögen berücksichtigt. Dieses darf für die antragstellende Person bis zu 60.000 Euro und für jede weitere Person des Haushalts bis zu 30.000 Euro betragen.
Die Wohnungsgröße hängt von der Zahl der Personen ab.
Generell gilt:
1 Person: bis zu 50 m2
2 Personen: bis zu 60 m2
3 Personen: bis zu 75 m2
Jede weitere Person: bis zu 10 m² zusätzlich
Wohnbeispiele finden Sie in unserer Broschüre ab Seite 8.
Den Antrag für einen Wohnberechtigungsschein erhalten Sie bei der Zentralen Stelle für Wohnraumhilfe der Stadt Braunschweig. Den Antrag können Sie ab holen, sich schicken lassen oder von der Webseite der Stadt Braunschweig herunterladen. Füllen Sie das Antragsformular vollständig aus und fügen Sie alle erforderlichen Unterlagen wie Einkommensnachweise hinzu. Zusätzlich zum Antrag muss jede weitere Person, die zu Ihrem Haushalt gehört, eine Einkommenserklärung abgeben. Die Stadt Braunschweig wird Ihren Antrag überprüfen und Ihnen mitteilen, ob Sie den Wohnberechtigungsschein erhalten werden.
Infos und Tipps rund um den Wohnberechtigungsschein finden Sie auf Seite 6 und 7 in unserer Broschüre.
Den Wohnberechtigungsschein benötigen Sie vor Unterzeichnung des Mietvertrags. Bitte beantragen Sie ihn daher erst, sobald eine konkrete Wohnung für Sie feststeht und wir Sie gezielt darum bitten.
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