Inmitten attraktiv gestalteter Grünflächen bieten die Lichtwerk-Höfe 2 einen viel seitigen Wohnungsmix für Menschen aller Generationen und Lebenssituationen. Im Erdgeschoss entsteht gemeinsam mit ambet e.V. moderner Wohnraum für eine Wohn-Pflegegemeinschaft. Die perfekte Kombination aus Selbstständigkeit, Gemeinschaft und Unterstützung!
Hier werden künftig pflegebedürftige Mieterinnen und Mieter zehn individuellen Wohnbereichen mit Bad sowie französischem Balkon oder Zugang zum Innenhof leben. Die Wohn-Pflegegemeinschaft ist ein ambulant betreutes Angebot, das die Mieterinnen und Mieter, ihre Angehörigen und ihre rechtlichen Betreuerinnen und Betreuer an den Entscheidungen des täglichen Lebens intensiv beteiligt. Die Wohnform eignet sich sowohl für Senioren mit Hilfebedarf, die nicht alleine leben möchten, als auch für Pflegebedürftige und Menschen mit Handicap, die besondere Unterstützung in ihrem Alltag benötigen. Neben dem baulichen Konzept ist bei Wohn-Pflegegemeinschaften vor allem die Form und der Umfang der Betreuung entscheidend. Sie reicht von der leichten alltäglichen Unterstützung bis hin zu einer umfassenden Betreuung.
Alle Wohnbereiche sind öffentlich gefördert und stehenausschließlich Personen mit Wohnberechtigungsschein (WBS) offen.
Die Kosten für Pflege, Hauswirtschaft und Betreuung können, wie im Fall des Alleinlebens, bei Vorliegen der Voraussetzungen durch Kranken- und Pflegekassen (teil-)finanziert werden. Für Menschen mit geringem Einkommen sind mit der Stadt Braunschweig als Sozialhilfeträger Leistungs-, Qualitäts- und Vergütungsvereinbarungen getroffen.
Gemeinschaftliche Haushaltsaktivitäten bieten für die Mieterinnen und Mieter eine familienähnliche Situation, wirken positiv und stärken die Gemeinschaft. Die individuellen Wohnbereiche weisen einen eigenen Sanitärbereich sowie einen französischem Balkon oder Zugang zum Innenhof auf. An die privaten Räumlichkeiten grenzt eine große Wohnküche als Gemeinschafts bereich an, in der Mahlzeiten gemeinsam eingenommen werden, aber auch Betreuungs-und Aktivitätsangebote stattfinden. Es soll ein Unterstützungsarrangement mit größtmöglicher Selbstbestimmung entstehen, bei dem die Mieterinnen und Mieter gemeinsam mit den Angehörigen und den Präsenzkräften an der Organisation beteiligt sind. Gemeinschaftliche Wohnformen sind in jedem Alter eine Alternative zur allein genutzten Privatwohnung. Sie geben Sicherheit und Unterstützung in schwierigen Lebenssituationen, wenn diese benötigt werden.
Sind Sie berechtigt? Für eine Wohnung in den Lichtwerk-Höfen 2 benötigen Sie einen Wohnberechtigungsschein der Stadt Braunschweig. Hier finden Sie die wichtigsten Informationen rund um das Dokument, von den Voraussetzungen über den Antrag bis zur Ausstellung.
Einen Wohnberechtigungsschein erhalten Sie, wenn Ihr Einkommen unterhalb einer bestimmten Grenze liegt. Einen Überblick über die Einkommensgrenzen und wichtige Tipps zum WBS finden Sie auch auf Seite 6 und 7 in unserer Broschüre. Ausländische Wohnungssuchende benötigen eine positive Bleibeperspektive von mindestens einem Jahr.
Ob Sie einen Wohnberechtigungsschein (WBS) erhalten, hängt im Wesentlichen von dem Einkommen ab, das Ihrem Haushalt zur Verfügung steht. Einen Überblick über die Einkommensgrenzen und wichtige Tipps zum WBS finden Sie auch auf Seite 6 und 7 in unserer Broschüre. Außerdem wird Ihr Vermögen berücksichtigt. Dieses darf für die antragstellende Person bis zu 60.000 Euro und für jede weitere Person des Haushalts bis zu 30.000 Euro betragen.
Die Wohnungsgröße hängt von der Zahl der Personen ab.
Generell gilt:
1 Person: bis zu 50 m2
2 Personen: bis zu 60 m2
3 Personen: bis zu 75 m2
Jede weitere Person: bis zu 10 m² zusätzlich
Wohnbeispiele finden Sie in unserer Broschüre ab Seite 8.
Den Antrag für einen Wohnberechtigungsschein erhalten Sie bei der Zentralen Stelle für Wohnraumhilfe der Stadt Braunschweig. Den Antrag können Sie ab holen, sich schicken lassen oder von der Webseite der Stadt Braunschweig herunterladen. Füllen Sie das Antragsformular vollständig aus und fügen Sie alle erforderlichen Unterlagen wie Einkommensnachweise hinzu. Zusätzlich zum Antrag muss jede weitere Person, die zu Ihrem Haushalt gehört, eine Einkommenserklärung abgeben. Die Stadt Braunschweig wird Ihren Antrag überprüfen und Ihnen mitteilen, ob Sie den Wohnberechtigungsschein erhalten werden.
Infos und Tipps rund um den Wohnberechtigungsschein finden Sie auf Seite 6 und 7 in unserer Broschüre.
Den Wohnberechtigungsschein benötigen Sie vor Unterzeichnung des Mietvertrags. Bitte beantragen Sie ihn daher, sobald eine konkrete Wohnung für Sie feststeht.
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